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Keine Manifestationsklage wegen Verschweigens von Nachlassvermögen nach Ausfolgung des Nachlasses

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/586Zak 2016, 314 Heft 16 v. 7.9.2016

EGZPO: Art XLII Abs 1 Fall 2

Erst nach Einantwortung sind die Erben berechtigt, einen Auskunftsanspruch nach Art XLII Abs 1 Fall 2 EGZPO wegen Verschweigens von Verlassenschaftsvermögen im eigenen Namen geltend zu machen. Jeder Miterbe kann dabei eigenständig vorgehen.

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