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Bestellung eines Abwesenheitskurators für eine 110 Jahre alte, tatsächlich bereits verstorbene Person

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/583Zak 2016, 312 Heft 16 v. 7.9.2016

ABGB: § 270

Wenn der Wirkungskreis eines gem § 270 ABGB bestellten Abwesenheitskurators nicht eingeschränkt worden ist, umfasst er generell die Verwaltung des Vermögens des Abwesenden. Von der Vertretungsmacht gedeckt ist in diesem Fall auch der Verkauf von Liegenschaften.

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