Zu 10 Ob 66/15a = Zak 2016/254, 134: Die Übertragung des Eigentums am Superädifikat setzt nicht die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers voraus. Da ein vertraglich vereinbartes Zustimmungserfordernis keine dingliche Wirkung hat, kann der Grundeigentümer gegen eine verbotswidrige Übertragung nicht mit Löschungsklage vorgehen.