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Übungen zur Bedienung des Ladekrans - keine Gefährdungshaftung nach dem EKHG

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/562Zak 2016, 298 Heft 15 v. 26.8.2016

EKHG: § 1

Das Be- und Entladen des abgestellten Fahrzeugs mittels des daran angebrachten Ladekrans wird noch dem Fahrzeugbetrieb zugerechnet, weshalb bei Unfällen die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach dem EKHG eingreift.

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