ABGB: § 231
FLAG: § 12a
Die Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Kindesunterhalt setzt eine Einkommensteuerbelastung des Unterhaltspflichtigen im Inland voraus.
ABGB: § 231
FLAG: § 12a
Die Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Kindesunterhalt setzt eine Einkommensteuerbelastung des Unterhaltspflichtigen im Inland voraus.