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Rechtsgrund des Eigentumserwerbs kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/482Zak 2016, 259 Heft 13 v. 19.7.2016

ZPO: § 228

ABGB: § 1452

EO: §§ 170, 189

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