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Gebührenmonitoring durch das Telekomunternehmen zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/474Zak 2016, 256 Heft 13 v. 19.7.2016

ABGB: § 1295 Abs 1

Zu den vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten des Telekomunternehmens zählen die Einrichtung eines laufenden Gebührenmonitorings und die umgehende Warnung des Kunden im Fall von Auffälligkeiten, die auf eine missbräuchliche Nutzung des Telefonanschlusses nach einem Hackerangriff auf seine Telefonanlage hinweisen.

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