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Grundbuch - Beglaubigungsvermerk auf Vollmacht einer juristischen Person muss Geburtsdaten der Organe anführen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/462Zak 2016, 252 Heft 13 v. 19.7.2016

GBG: § 27 Abs 2, § 31 Abs 1, § 35

Auch eine im Ausland errichtete Urkunde muss den Formanforderungen des österreichischen Grundbuchrechts entsprechen, um als Grundlage für eine Grundbucheintragung dienen zu können.

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