Im Zuge einer Kollisionskuratel für eine Person, die in einem Linzer Pflegeheim betreut wird, stieß der Autor auf einen Heimvertrag, der Anlass zu massiven rechtlichen Bedenken gibt. Zwei Bestimmungen in diesem Vertrag, die Teile des Entgelts festlegen, verstoßen gegen das KSchG und dürften aus diesem Grund unwirksam sein. Die finanziellen Auswirkungen wären gravierend. Die vom Magistrat der Stadt Linz zur "Rettung" dieser Vertragsklauseln vorgetragenen Argumente1 überzeugen nicht.