Schon kurze Zeit nach der Ermächtigung von 18 Mitgliedstaaten (darunter Österreich) zu einer Verstärkten Zusammenarbeit betreffend das Güterstandsrecht internationaler Paare (siehe Zak 2016/424, 223) wurden im Amtsblatt der EU die beiden Verordnungen kundgemacht, mit denen die Zusammenarbeit umgesetzt wird. Die Verordnungen regeln die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen. Die VO (EU) 2016/1103 (ABl 2016 L 183/1) betrifft die ehelichen Güterstände, die VO (EU) 2016/1104 (ABl 2016 L 183/30) die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Beide Verordnungen treten am 29. 1. 2019 in Geltung.