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Rechtsschutzversicherung - unbeschränkte Kündigungsmöglichkeit des Versicherers im Schadensfall unwirksam

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/450Zak 2016, 243 Heft 13 v. 19.7.2016

Eine Klausel in Rechtsschutzversicherungsbedingungen, die dem Versicherungsunternehmen eine unbeschränkte Kündigungsmöglichkeit beim ersten (auch noch so geringfügigen) Versicherungsfall einräumt, ist nach Auffassung des OGH (7 Ob 84/16b) wegen gröblicher Benachteiligung des Kunden gem § 879 Abs 3 ABGB unwirksam. Dass dem Kunden formal ein gleich gestaltetes Kündigungsrecht zusteht, könne daran nichts ändern.

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