Die Kommission hat in ABl 2016 C 214/5 Leitlinien zur Auslegung der Fluggäste-VO 261/2004, die insb die Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Flugannullierung und Verspätung regelt, veröffentlicht. Die Leitlinien erläutern die praktisch bedeutsamsten Regelungen unter Berücksichtigung der EuGH-Judikatur. Sie sollen die Anwendung erleichtern und zu einer einheitlicheren und wirksameren Rechtsdurchsetzung beitragen. Der Plan, die Fluggäste-VO durch eine überarbeitete Neufassung zu ersetzen (der Vorschlag wird derzeit vom EU-Gesetzgeber geprüft), bleibt aufrecht.