Die Reichweite der in § 924 ABGB vorgesehenen Vermutung der Mangelhaftigkeit im Übergabezeitpunkt wird in der Rsp insb bei Werkleistungen unterschiedlich beurteilt (siehe insb 1 Ob 199/07g = Zak 2008/119, 72 und 8 Ob 124/08f = Zak 2009/101, 76). Die Autorin differenziert bei der Frage, ob die Vermutung den Besteller vom Nachweis der Mangelhaftigkeit der Leistung des Werkunternehmers befreit, zwischen zwei Fällen. Wenn bei einem Mangel schon aus der zeitlichen Perspektive der Übergabe unklar ist, ob er aus der Sphäre des Unternehmers oder des Bestellers stammt, verlangt sie vom Besteller nach allgemeinen Beweislastregeln den Nachweis, dass eine mangelhafte Leistung des Unternehmers vorliegt. Auf die Beweisbefreiung nach § 924 ABGB kann sich der Besteller ihrer Ansicht nach hingegen dann berufen, wenn fraglich ist, ob der Mangel nach Übergabe vom Besteller verursacht wurde oder auf die mangelhafte Leistung des Unternehmers zurückzuführen ist.