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Sorgfaltsmaßstab für Sachverständige stellt auf keine außergewöhnlichen Fähigkeiten ab

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/406Zak 2016, 216 Heft 11 v. 21.6.2016

ABGB: § 1299

Der Betreiber einer Reparaturwerkstätte (hier: für Traktoren) unterliegt dem Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen iSd § 1299 ABGB.

Beim Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen handelt es sich um einen objektiven Maßstab, der auf das durchschnittliche Wissen bzw die typischen Fähigkeiten der jeweiligen Branche abstellt. Außergewöhnliche Fähigkeiten oder überragende Spitzenleistungen werden nicht gefordert.

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