ABGB: § 1299
Der Betreiber einer Reparaturwerkstätte (hier: für Traktoren) unterliegt dem Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen iSd § 1299 ABGB.
Beim Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen handelt es sich um einen objektiven Maßstab, der auf das durchschnittliche Wissen bzw die typischen Fähigkeiten der jeweiligen Branche abstellt. Außergewöhnliche Fähigkeiten oder überragende Spitzenleistungen werden nicht gefordert.