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Immobilienleasing - Verjährung des Rückforderungsanspruchs für überhöhte Leasingraten bereits nach drei Jahren

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/402Zak 2016, 215 Heft 11 v. 21.6.2016

ABGB: §§ 870, 877, 879 Abs 3, §§ 1478, 1479

MRG: § 27 Abs 3

Nach der Entgeltanpassungsklausel des Immobilienleasingvertrags verändern sich die Leasingraten entsprechend der Indikatorentwicklung des kalkulatorischen Zinssatzes, wobei ein Mindestzinssatz von 3 % pa, aber keine Höchstgrenze vorgesehen ist. Auch wenn es sich beim Leasingnehmer um keinen Verbraucher handelt (hier: Gemeinde), ist eine solche Mindestverzinsung als gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB zu qualifizieren. Die Entgeltanpassungsklausel ist insofern relativ nichtig, bleibt jedoch im übrigen Umfang aufrecht.

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