Mit 1. 7. 2016 sollte das Niederösterreichische BG Purkersdorf länderübergreifend mit dem Wiener BG Hietzing als aufnehmendem Gericht zusammengelegt werden (siehe Zak 2014/418, 222). Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, die in der Zwischenzeit aufgetaucht sind, verzichtet der Gesetzgeber mit der vor Kurzem in BGBl I 2016/28 kundgemachten GOG-Novelle auf diese Veränderung in der Gerichtsorganisation. Weiters wurde mit der Novelle in § 89c Abs 2a GOG eine gesetzliche Grundlage für die elektronische Unterfertigung gerichtlicher Erledigungen und Protokolle geschaffen, um künftig eine elektronische Aktenführung zu ermöglichen. Diese Regelung ist bereits am 1. 6. 2016 in Kraft getreten. Die elektronische Aktenführung soll zunächst in einem Pilotbetrieb beim ASG Wien erprobt werden.