AnerbG: § 1
Die Erbhofeigenschaft ist nach den objektiven Kriterien des § 1 AnerbG zu beurteilen. Das Einkommen, das der potentielle Anerbe in seinem Hauptberuf erzielt, hat dafür keine Relevanz.
OGH 17. 3. 2016, 2 Ob 44/16h
AnerbG: § 1
Die Erbhofeigenschaft ist nach den objektiven Kriterien des § 1 AnerbG zu beurteilen. Das Einkommen, das der potentielle Anerbe in seinem Hauptberuf erzielt, hat dafür keine Relevanz.
OGH 17. 3. 2016, 2 Ob 44/16h