ABGB: § 231
Die Anspannung des unterhaltspflichtigen Elternteils auf ein fiktives Einkommen setzt voraus, dass ihm zumindest leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Die Feststellung, dass der seit Längerem arbeitslose Unterhaltsschuldner gesundheitlich zu einer bestimmten Tätigkeit in der Lage ist und diese am Arbeitsmarkt nachgefragt wird, reicht für die Anspannung auf das damit erzielbare Einkommen nicht aus, wenn er vorbringt, dass er sich intensiv um eine Arbeitsstelle bemüht, diese Bemühungen aber bisher stets erfolglos geblieben sind. Aufgrund dieses Vorbringens hat das Gericht zu prüfen, ob die Arbeitsplatzsuche tatsächlich ernsthaft und zielstrebig erfolgt. Nicht aufklärbare Umstände gehen aufgrund der Beweislastverteilung zulasten des Unterhaltspflichtigen.