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Kündigung als Reaktion auf Prüfantrag des Mieters nicht rechtsmissbräuchlich

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/317Zak 2015, 176 Heft 9 v. 21.5.2015

MRG: § 30

ABGB: § 1295 Abs 2

Dass die Aufkündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter rechtsmissbräuchlich bzw schikanös erfolgt, wird mit dem Vorbringen, es handle sich ausschließlich um eine Reaktion auf die vom Mieter angekündigte Einleitung eines Prüfungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle, nicht aufgezeigt.

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