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Keine Zuständigkeit des Außerstreitgerichts für ein Mietzinsbegehren gegen einen Miteigentümer

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/308Zak 2015, 173 Heft 9 v. 21.5.2015

ABGB: § 838a

In die Zuständigkeit des Außerstreitgerichts nach § 838a ABGB fallen nur solche Ansprüche zwischen Miteigentümern, die auf keine andere Rechtsgrundlage als das Miteigentumsverhältnis gestützt werden.

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