ABGB: § 364c
GBG: § 94 Abs 1
Dass der Berechtigte des verbücherten Veräußerungs- und Belastungsverbots für die gesicherte Schuld solidarisch haftet, macht im Grundbuchverfahren den Nachweis seiner Zustimmung zur Einverleibung des Pfandrechts nicht entbehrlich.