ABGB: § 476 Z 8, § 914
EO: § 381 Z 1
Um die Rücknahme von baurechtlichen Einwendungen eines Nachbarn gegen das Bauprojekt zu erreichen, sagte der Bauführer diesem während der Bauverhandlung zu, die Gebäudehöhe auf einen bestimmten Wert zu reduzieren. Diese Vereinbarung begründet einen privatrechtlichen Anspruch, der eingeklagt und mit einstweiliger Verfügung nach § 381 Z 1 EO gesichert werden kann.