vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prozessuales Anerkenntnis im Revisionsverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/282Zak 2015, 158 Heft 8 v. 5.5.2015

ZPO: §§ 395, 509

Auch im Revisionsverfahren vor dem OGH kann noch ein prozessuales Anerkenntnis abgegeben und auf Antrag des Klägers ein Anerkenntnisurteil gefällt werden. Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor Urteilsfällung ist nicht erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte