ABGB: § 1096
Aus der Verpachtung eines Grundstücks als Viehweide ist ohne besondere Abrede nicht abzuleiten, dass der Verpächter das Wasser zum Tränken des Viehs zur Verfügung stellen muss.
OGH 29. 1. 2015, 6 Ob 182/14d
ABGB: § 1096
Aus der Verpachtung eines Grundstücks als Viehweide ist ohne besondere Abrede nicht abzuleiten, dass der Verpächter das Wasser zum Tränken des Viehs zur Verfügung stellen muss.
OGH 29. 1. 2015, 6 Ob 182/14d