UVG: § 2 Abs 1
Seit Inkrafttreten der neuen Koordinierungs-VO 883/2004 im Mai 2010 ist dem EU-Recht zur Koordinierung der sozialrechtlichen Systeme keine Verpflichtung mehr zu entnehmen, Kindern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder gleichgestellten Staat (wie hier der Schweiz) haben, entgegen § 2 Abs 1 UVG Unterhaltsvorschüsse zu gewähren.