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Neue Informationspflichten - ein "Fass ohne Boden"?

ThemaDr. Sonja M. WeilandZak 2015/226Zak 2015, 129 Heft 7 v. 15.4.2015

Die Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU erfolgte in Österreich durch das VRUG (BGBl I 2014/33). Weitreichende Änderungen sind bspw bei der Neugestaltung des Rücktrittsrechts von Verbrauchern und den Informationspflichten des Unternehmers zu verzeichnen. Ein Teil der Lehre steht insb den neuen, wesentlich komplexeren Informationspflichten kritisch gegenüber.11Siehe zB Handig, ecolex 2014, 411 ff, der von einem "Fass ohne Boden" spricht. Der folgende Beitrag zeigt, dass dieser Kritik nur teilweise gefolgt werden kann.

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