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Lehofer, § 25 Abs 3 TKG - Sonderprivatrecht zur einseitigen AGB-Änderung? VbR 2015/46.
Thiele, Einseitige Änderung von Telekom-Verträgen, VbR 2015/45.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/216Zak 2015, 120 Heft 6 v. 1.4.2015

Nach hA können Telekomunternehmen auch ohne wirksam vereinbarte Anpassungsklausel einseitig Entgelt- und AGB-Änderungen vornehmen, weil § 25 Abs 3 TKG, der dem Kunden im Fall von nicht ausschließlich begünstigenden Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, als gesetzliche Ermächtigung verstanden wird (zB 1 Ob 123/09h = RdW 2010/22). Während Thiele dieser Auslegung zustimmt, führt Lehofer Gegenargumente an.

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