Die Autorin weist darauf hin, dass Gutscheinsysteme als Zahlungs- bzw E-Gelddienste nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich keiner finanzmarktaufsichtsrechtlichen Konzessionspflicht unterliegen. In Hinblick auf unklare Formulierungen in dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für die Zweite EU-Zahlungsdienste-RL sei jedoch zu befürchten, dass sich dies in Zukunft ändern könnte.