ABGB: § 943
Die wirkliche Übergabe, die mangels Einhaltung der Notariatsaktsform Voraussetzung für die Wirksamkeit des Schenkungsvertrags ist, kann nach stRsp auch erst nach Vertragsabschluss erfolgen.
Kurz vor seinem Tod schenkte der bereits schwer erkrankte Erblasser seiner Lebensgefährtin sein Kontogut-