In 1 Ob 162/13z = Zak 2014/49, 33 hat der OGH offen gelassen, ob der Betroffene gegen den Sachwalter Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn dieser überhöhte Entschädigungen beantragt und vom Gericht zugesprochen erhalten hat. Die Autorin geht näher auf die rechtlichen Hintergründe ein und gelangt zum Schluss, dass dem Ersatzanspruch zwei Hindernisse entgegenstehen. Zum einen scheitere der Anspruch an der Bindungswirkung des Beschlusses über die Zuerkennung der Entschädigung, wenn dieser in Rechtskraft erwachsen ist, wofür grundsätzlich die Zustellung an den Sachwalter ausreichend sei. Zum anderen könne das Verhalten des Sachwalters idR nicht als rechtswidrig qualifiziert werden, weil dieser nicht verpflichtet sei, die Interessen des Betroffenen auch bei der Bestimmung seines Entgelts zu verfolgen. Eine Haftung sei daher nur bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung denkbar.