Produkthaftungs-RL: Art 6, 9
Wenn ein in den menschlichen Körper implementiertes Medizinprodukt (hier: Herzschrittmacher bzw implantierbarer Kardioverter-Defibrillator) zur Behebung eines Produktfehlers ausgetauscht werden muss, umfasst die Produkthaftung des Herstellers auch den Ersatz der Operationskosten.