Immer wieder blickt der österreichische Rezensent mit etwas Neid nach Deutschland. Das vorliegende Werk ist so ein Fall. Der Autor präsentiert eine gediegene Gesamtdarstellung, die in Teilbereichen auf der Kommentierung des Beweisrechts im Großkommentar zur dZPO von Wieczorek/Schütze beruht. Allerdings ist die Darstellung - anders als in einem Kommentar - nicht nach Paragraphen, sondern systematisch nach Sachthemen gegliedert. Eine derartige Gesamtdarstellung des Beweisrechts, vergleichbar mit dem angloamerikanischen (dort aber Zivil- wie Strafrecht gleichermaßen erfassenden) Law of Evidence, fehlte bisher im deutschen Sprachraum.