Gem § 7 VKrG hat der Kreditgeber vor dem Abschluss des Kreditvertrags die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen und diesen bei erheblichen Zweifeln zu warnen. Der Autor wendet sich gegen den Vorschlag von Foglar-Deinhardstein (Die Bonitätsprüfung beim Verbraucherkredit [2013]), zwischen Groß- und Kleinbanken zu unterscheiden und letztere einem weniger strengen Maßstab zu unterwerfen. Bei Kreditinstituten erscheine generell ein strengerer Maßstab als bei anderen Kreditgebern gerechtfertigt. Ein Grund zur internen Abstufung bestehe nicht.