KSÜ: Art 5, 7
JN: § 42
Gem Art 5 Abs 2 des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ, BGBl III 2011/49) geht die internationale Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in einen anderen
KSÜ: Art 5, 7
JN: § 42
Gem Art 5 Abs 2 des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ, BGBl III 2011/49) geht die internationale Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in einen anderen