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Ersatzloser Wegfall einer missbräuchlichen Klausel

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/95Zak 2015, 57 Heft 3 v. 17.2.2015

Klausel-RL: Art 6 Abs 1

ABGB: § 879 Abs 3

Eine missbräuchliche Vertragsklausel iSd Klausel-RL 93/13/EWG darf vom Gericht nicht abgeändert, sondern muss zur Gänze unangewendet gelassen werden. Eine dem dispositiven Recht entnommene Ersatzbestimmung kann nur dann eingreifen, wenn ansonsten der gesamte Vertrag zum Nachteil des Verbrauchers nichtig wäre.

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