WEG: § 18 Abs 3, § 20
ABGB: §§ 1431, 1437
Wissen, das der Verwalter außerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereichs - etwa bei eigenen strafbaren Handlungen - erlangt hat, ist der Eigentümergemeinschaft bei Beurteilung ihrer Redlichkeit nicht zurechenbar.