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Anerkennung einer ausländischen Abstammungsentscheidung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/50Zak 2015, 35 Heft 2 v. 30.1.2015

AußStrG: § 91a

ABGB: § 148

Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über die Abstammung gelten aufgrund Analogieschlusses die Regeln der §§ 91a ff AußStrG zur Anerkennung von Adoptionsentscheidungen. Über die Anerkennung kann daher gem § 91a Abs 1 AußStrG auch inzident als Vorfrage entschieden werden.

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