Mit der in ABl 2014 L 359/30 kundgemachten Durchführungs-VO 1329/2014 werden die Formblätter für Anträge und Bescheinigungen nach der EuErbVO 650/2012 (ua für das Europäische Nachlasszeugnis) festgelegt. Wie die EuErbVO (siehe Zak 2012/508, 262) tritt die Durchführungs-VO mit 17. 8. 2015 in Geltung.