Die Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I VO = EuGVVO 44/2001 ) wird ab dem 10. 1. 2015 durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel Ia-VO = EuGVVO 2012 1215/2012, ABl L 2012/351, 1) sowie durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der letztgenannten VO bezüglich der hinsichtlich des Einheitlichen Patentgerichts und des Benelux-Gerichtshofs anzuwendenden Vorschriften (542/2014, ABl L 2014/163,1) ersetzt und aufgehoben.