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Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum - Nachweis und Wortlaut

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/749Zak 2015, 436 Heft 22 v. 11.12.2015

WEG: § 40 Abs 2

GBG: § 94 Abs 1

Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum setzt den urkundlichen Nachweis der Zusagen des Wohnungseigentumsorganisators und des von diesem verschiedenen Liegenschaftseigentümers voraus.

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