WEG: § 40 Abs 2
GBG: § 94 Abs 1
Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum setzt den urkundlichen Nachweis der Zusagen des Wohnungseigentumsorganisators und des von diesem verschiedenen Liegenschaftseigentümers voraus.
WEG: § 40 Abs 2
GBG: § 94 Abs 1
Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum setzt den urkundlichen Nachweis der Zusagen des Wohnungseigentumsorganisators und des von diesem verschiedenen Liegenschaftseigentümers voraus.