MRG: § 30 Abs 2 Z 6
Dass eine zu Wohnzwecken vermietete Wohnung dem Mieter mittlerweile ausschließlich beruflichen Zwecken und nicht einmal mehr teilweise als familiärer Mittelpunkt dient, rechtfertigt die Aufkündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Nichtbenützung (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG).