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Unabwendbares Ereignis - vom Geschädigten ausgelöste außergewöhnliche Betriebsgefahr

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/723Zak 2015, 418 Heft 21 v. 24.11.2015

EKHG: § 9

Der Halter oder Betriebsunternehmer kann sich trotz Verwirklichung einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr auf die Haftungsbefreiung nach § 9 EKHG (unabwendbares Ereignis) berufen, wenn diese Gefahr durch ein - auch schuldloses - Fehlverhalten des Geschädigten ausgelöst worden ist.

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