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Formfreiheit des Verwaltungsvertrags

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/720Zak 2015, 417 Heft 21 v. 24.11.2015

WEG: §§ 19, 20 Abs 7

ABGB: §§ 863, 883

Der Verwaltungsvertrag zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter unterliegt keinem Formgebot und kann daher auch mündlich oder konkludent zustande kommen.

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