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Genehmigung eines Liegenschaftsverkaufs durch den Verlassenschaftskurator

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/715Zak 2015, 416 Heft 21 v. 24.11.2015

ABGB: § 167 Abs 3, § 810 Abs 2

AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3, §§ 157, 164

Gibt ein Erbanwärter innerhalb der gem § 157 Abs 2 AußStrG gesetzten Frist keine Erbantrittserklärung ab, scheidet er aus dem Verlassenschaftsverfahren aus. Durch eine nachträgliche Erbantrittserklärung kann er jedoch wieder Parteistellung und Rechtsmittellegitimation erlangen.

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