Zu 2 Ob 125/15v = Zak 2015/620, 354: Nur bei Vorbehalt des Widerrufs oder eines dinglichen Fruchtgenussrechts beginnt die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 ABGB für die Schenkungsanrechnung im Pflichtteilsrecht nicht bereits mit der Liegenschaftsschenkung zu laufen.