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Keine Befangenheit wegen beruflicher Kontakte

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/31Zak 2015, 19 Heft 1 v. 14.1.2015

JN: § 19 Z 2

Berufliche und kollegiale Kontakte des Richters mit einem Rechtsanwalt, der Partner der vertretenden Rechtsanwaltsgesellschaft ist (hier: als Mitautor eines von diesem herausgegebenen Kommentars und Vortragender bei von diesem veranstalteten Seminaren), begründen noch nicht den Anschein der Befangenheit.

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