ABGB: § 371
Inhaberschuldverschreibungen und die darin verbrieften Ansprüche (hier: Teilschuldverschreibungen für eine Anleihe der Republik Österreich) können gem § 371 ABGB gutgläubig vom Nichtberechtigten erworben werden. Eine Einschränkung auf die Fälle des § 367 ABGB (Erwerb von einem Unternehmer bzw Vertrauensmann oder in einer Versteigerung) besteht nicht.