UbG: § 33
Die Prüfungskompetenz des Unterbringungsgerichts umfasst auch den Zeitraum zwischen der Einlieferung des Kranken in die Krankenanstalt und dem Abschluss der fachärztlichen Untersuchung.
Das Festhalten der untergebrachten Person zur Ermöglichung medizinischer oder pflegerischer Maßnahmen stellt eine Pflegehandlung dar, die nur von ausgebildetem Pflegepersonal iSd Gesundheits- und KrankenpflegeG (GuKG) vorgenommen werden darf. Das Festhalten des Kranken durch Mitarbeiter eines von der Krankenanstalt beauftragten Sicherheitsdienstes ist auch dann als rechtswidrig zu qualifizieren, wenn es auf Anordnung des anwesenden Pflegepersonals erfolgt (hier: um diesem die Vier-Punkt-Fixierung des tobenden Kranken im Bett zu ermöglichen).